Die Stadt Hoyerswerda hat sich, nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Dresden (VG Dresden), auf Grund des mit der Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH geschlossenen Ver- und Entsorgungsvertrages vom 21.10.2002 der ihr nach dem Sächsischen Wassergesetz obliegenden Abwasserbeseitigungspflichten begeben und somit gleichzeitig ihre Abgabenhoheit eingebüsst. Das VG Dresden sah in der gewählten Vertragsgestaltung eine rechtswidrige Umgehung des Sächsischen Wassergesetzes, so dass es dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stattgab und der Antragsteller bis zur endgültigen Klärung im Hauptsacheverfahren keine Abwasserbeiträge an die Stadt Hoyerswerda entrichten muss. Das Gericht wies in seiner Entscheidung vom 17.2.2004 aber bereits darauf hin, dass erhebliche weitere Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der erhobenen Beiträge bestehen würden, diesen jedoch nicht nachgegangen werden konnte, weil durch die Stadt Hoyerswerda nur unzureichend Unterlagen vorgelegt worden seien.
Ansprechpartner für diesbezügliche Fragen ist Herr Rechtsanwalt Holger Marscheider aus unserer Kanzlei
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