Entstehung eines Anspruchs auf Sonderzahlung

VonHagen Döhl

Entstehung eines Anspruchs auf Sonderzahlung

Hat der Arbeitgeber über einen Zeitraum von drei Jahren hinweg vorbehaltlos jeweils zum Jahresende eine als Sonderzahlung bezeichnete Leistung in unterschiedlicher Höhe an einen Arbeitnehmer erbracht, darf der Arbeitnehmer daraus auf ein verbindliches Angebot auf Leistung einer jährlichen Sonderzahlung schließen, deren Höhe der Arbeitgeber einseitig nach billigem Ermessen festsetzt. Dieser Anspruch auf die Sonderzahlungen steht auch dann, wenn die Zahlungen in den vergangenen Jahren in unterschiedlicher Höhe erfolgt sind. Ist der Arbeitnehmer unterjährig aus dem Unternehmen ausgeschieden, ergibt sich im Fälligkeitszeitpunkt ein zeitanteiliger Anspruch auf diese Sonderzahlung.

Damit hält der 10. des Bundesarbeitsgerichtes an seiner bisherigen Rechtsprechung nicht mehr fest, denn bislang hatte er im Kontext einer betrieblichen Übung die Ansicht vertreten, dass es bei der Leistung einer Zuwendung in jährlich individuell unterschiedlicher Höhe bereits an einer regelmäßigen gleichförmigen Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen fehle und in einer solchen Verhaltensweise lediglich der Wille des Arbeitgebers zum Ausdruck gekommen sei, in jedem Jahr neu nach "Gutdünken" über die Zuwendung zu entscheiden.

Das sieht man also jetzt genau gegenteilig.

(BAG Urteil vom 13.05.2015 – 10 AZR 266/14)

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