Entgeltfortzahlung bei neuer Krankheit während bestehender Arbeitsunfähigkeit

VonHagen Döhl

Entgeltfortzahlung bei neuer Krankheit während bestehender Arbeitsunfähigkeit

Das BAG hat entschieden, dass der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch dann auf die Dauer von sechs Wochen beschränkt ist, wenn während bestehender Arbeitsunfähigkeit eine neue, auf einem anderen Grundleiden beruhende Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls).
BAG 5. Senat 11.12.2019  – 5 AZR 505/18

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