Energieliefervertrag

VonHagen Döhl

Energieliefervertrag

Ein konkludenter Vertragsschluss durch Entnahme von Energie kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn bereits ein Vertragsverhältnis zwischen dem Versorgungsunternehmen und einem Dritten besteht, aufgrund dessen die Energielieferungen erbracht werden.
(BGH Urteil vom 17.3.2004, Az: VIII ZR 95/03)

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