Nach dem baurechtlichen Gebot der Rücksichtnahme kann eine Baugenehmigung unzulässig sein, die die Errichtung einer Freizeitanlage für Inline-Skating in einem Wochenendhausgebiet zulässt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart und gab den Klagen zweier Eigentümer benachbarter Wochenendhäuser statt.
(Urteil vom 08.09.2004, Az.: 16 K 5657/03 und 16 K 5658/03)
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