Bei der Flucht eines Straftäters ins Ausland soll die Verjährungsfrist für seine Straftaten – anders als heute – künftig ruhen. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor. Die Verjährung soll nach der neuen Regelung bis zum Abschluss des ausländischen Auslieferungsverfahrens ruhen. Voraussichtlich im Frühjahr 2005 soll der Entwurf in den Bundestag eingebracht werden. Dies teilte eine Sprecherin des BMJ kürzlich mit. Nicht bestätigt wurde, ob das Gesetz eine Reaktion auf die Fälle des ehemaligen Staatssekretärs Holger Pfahls und des Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber darstellt, die sich beide ins Ausland abgesetzt hatten, um der drohenden Verhaftung zu entgehen.
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