BVerfG: Bürgenhaftung des Hauptunternehmers nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist verfassungsgemäß

VonHagen Döhl

BVerfG: Bürgenhaftung des Hauptunternehmers nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist verfassungsgemäß

Nach § 1a Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) haftet ein Unternehmer, der einen Nachunternehmer mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt, für die tariflichen Mindestlohnansprüche der bei dem Nachunternehmer beschäftigten Arbeitnehmer wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Diese Vorschrift ist verfassungsgemäß, hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 20.03.2007 entschieden. Der Eingriff in die gemäß Art. 12 GG geschützte unternehmerische Betätigungsfreiheit der Bauunternehmer sei durch überragend wichtige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt. Auch die Verhältnismäßigkeit sei gewahrt (Az.: 1 BvR 1047/05).

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