Berufungsurteile in Strafsachen sollen nach dem Willen der Länder künftig nicht mehr mit der Revision angreifbar sein. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesrats (BT-Drs. 16/6969) sieht nur noch ein «Wahlrechtsmittel» gegen Strafurteile des Amtsgerichts vor – also entweder Berufung oder Revision. Dies teilt der Pressedienst des Bundestags am 21.11.2007 mit.
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