Bundesrat will dritte Instanz in Strafsachen endgültig abschaffen

VonHagen Döhl

Bundesrat will dritte Instanz in Strafsachen endgültig abschaffen

Berufungsurteile in Strafsachen sollen nach dem Willen der Länder künftig nicht mehr mit der Revision angreifbar sein. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesrats (BT-Drs. 16/6969) sieht nur noch ein «Wahlrechtsmittel» gegen Strafurteile des Amtsgerichts vor – also entweder Berufung oder Revision. Dies teilt der Pressedienst des Bundestags am 21.11.2007 mit.

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