Bundesrat: Gerichtsgebühren sollen auch im Berufungsverfahren vorauszuzahlen sein

VonHagen Döhl

Bundesrat: Gerichtsgebühren sollen auch im Berufungsverfahren vorauszuzahlen sein

Der Bundesrat will eine Verpflichtung zur Vorauszahlung der Gerichtsgebühren auch im Berufungsverfahren verankern. Dazu hat er einen Gesetzentwurf vorgelegt, wie der Bundestag am 21.05.2007 mitteilte.
Die Länderkammer weist auf die Tatsache hin, dass das Gerichtskostengesetz nach wie vor keine prozessuale Sanktion enthalte, wenn die Gerichtsgebühren trotz entsprechender Aufforderung nicht gezahlt würden. Berufungsgerichte würden auch dann mit dem vollen Bearbeitungsaufwand belastet, wenn die Staatskassen letztlich ihre Forderungen nicht realisieren könnten, weil der Schuldner die von ihm geforderte Summe nicht bezahle. Diese Situation kann nach Ansicht des Bundesrates nicht länger beibehalten werden.
Die Bundesregierung betont, sie unterstütze die Länder bei der notwendigen Konsolidierung ihrer Haushalte. Allerdings müssten die Gesetzesänderungen auch tatsächlich erforderlich sein und eine spürbare Verbesserung der Einnahmen versprechen. Auch müssten die Belange der Recht suchenden Bürger beachtet werden. Er dürfe nicht finanziell über Gebühr belastet werden oder in seinem Recht auf wirksamen gerichtlichen Schutz verletzt werden. Diese Voraussetzungen sind nach Auffassung der Regierung mit dem vorliegenden Entwurf nicht erfüllt.

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort