Bundesjustizministerium informiert über Impressumspflicht im Internet

VonHagen Döhl

Bundesjustizministerium informiert über Impressumspflicht im Internet

Mit einem Leitfaden zur Impressumspflicht will es das Bundesjustizministerium Gewerbetreibenden mit Internet-Auftritt erleichtern, ihr Impressum den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) entsprechend zu gestalten. Der Leitfaden soll vor allem kleinen und mittleren Unternehmen, die Waren und Dienste im Internet anbieten, zeigen, was sie bei der Selbstauskunft nach dem TMG zu beachten haben. Das Bundesjustizministerium will damit eigenen Angaben zufolge dazu beitragen, Abmahnungen wegen unzureichender Anbieterkennzeichnungen zu verringern. Der Leitfaden komme aber keine rechtliche Verbindlichkeit zu, betonte das Ministerium.
Der Leitfaden informiert unter anderem darüber, wann die Anbieterkennzeichnungspflicht besteht, wann welche Angaben zu machen sind und wie das Impressum zu gestalten ist. Nach dem Leitfaden sollte in Zweifelsfällen vom Bestehen einer Anbieterkennzeichnungspflicht ausgegangen werden, um das Abmahnrisiko zu minimieren. Zudem werden eher zu umfangreiche als zu knappe Angaben empfohlen.
Den Leitfaden finden Sie als pdf-Datei über den Link am Ende dieses Newsletters oder über unsere Datenbank unter www.paragraf.info

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