Bürgschaftsklausel für Gewährleistungsbürgschaft (Bauträger)

VonHagen Döhl

Bürgschaftsklausel für Gewährleistungsbürgschaft (Bauträger)

Eine Klausel in einem Formularvertrag, der zufolge die einem Bauträger von einer Bank gewährte Gewährleistungsbürgschaft nur wirksam wird, sofern die vom Auftraggeber zur Sicherheit zunächst einbehaltenen Geldbeträge auf einem bestimmt bezeichneten Konto der bürgenden Bank eingegangen sind, ist weder überraschend im Sinne von § 3 AGBG, noch benachteiligt sie den Bauträger unangemessen im Sinne von § 9 AGBG.
(OLG Naumburg 25.03.2004 2 U 77/03)

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