BGH stellt strenge Anforderungen an Prämienerhöhungen bei privaten Krankenversicherungen

VonHagen Döhl

BGH stellt strenge Anforderungen an Prämienerhöhungen bei privaten Krankenversicherungen

Der Bundesgerichtshof hat sich in einem Grundsatzurteil vom 16.06.2004 zu den Voraussetzungen und den Berechnungsmaßstäben für eine Prämienanpassung durch den Versicherer in der privaten Krankenversicherung geäußert. Wie der BGH entschied, sei zunächst zu prüfen, ob nach den relevanten versicherungsmathematischen Größen eine Erhöhung der Beiträge eines spezifischen Tarifes in Frage komme. Werde dies bejaht, so sei zu prüfen, ob die neuen Tarife auch in voller Höhe von den neuen versicherungsmathematischen Umständen gerechtfertigt seien.
(Az.: IV ZR 117/02)

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