Benutzt ein Dritter ein fremdes Mitgliedskonto bei eBay, nachdem er an die Zugangsdaten gelangt ist, weil der Inhaber diese nicht hinreichend vor seinem Zugriff gesichert hat, muss sich der Inhaber des Mitgliedskontos im Zusammenhang mit Schutzrechtsverletzungen oder Wettbewerbsverstößen so behandeln lassen, wie wenn er selbst gehandelt hätte. Der Bundesgerichtshof sieht den selbstständigen Zurechnungsgrund für diese Haftung in der vom Account-Inhaber geschaffenen Gefahr einer Unklarheit darüber, wer unter Nutzung seines Accounts Waren anbietet und dabei Rechte Dritter verletzt (Urteil vom 11.03.2009, Az.: I ZR 114/06).
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