BGH erlaubt Abrisskündigung in stark sanierungsbedürftigem Altbau

VonHagen Döhl

BGH erlaubt Abrisskündigung in stark sanierungsbedürftigem Altbau

Eine Kündigung eines Mietvertrages, die erreichen soll, dass ein Gebäude abgerissen und anschließend wiederaufgebaut werden kann, stellt einen Fall der wirtschaftlichen Verwertungskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB dar. Der Vermieter kann dann, wenn es sich um einen sanierungsbedürftigen Altbau handelt, nicht dazu verpflichtet werden, den Mietern nicht zu kündigen und nur eine «Minimalsanierung» vorzunehmen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden (Urteile vom 28.01.2008, Az.: VIII ZR 7/08; VIII ZR 8/08; VIII ZR 9/08).

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