Die Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen haben sich zum 01.07.2005 so erhöht, wie es damals vom Bundesministerium der Justiz gekannt gemacht worden ist. Dies stellte der Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 24.01.2006 klar und beseitigte damit eine für viele Gläubiger und Schuldner in der täglichen Praxis der Zwangsvollstreckung bestehende erhebliche Rechtsunsicherheit (Az.: VII ZB 93/05).
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