BFH: Keine Abgeltung von Unfallkosten durch die Ein-Prozent-Regelung

VonHagen Döhl

BFH: Keine Abgeltung von Unfallkosten durch die Ein-Prozent-Regelung

Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt bekommen, müssen den damit verbundenen geldwerten Vorteil in Höhe von monatlich einem Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als Arbeitslohn versteuern. Verzichtet der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer auf Schadensersatz nach einem während einer beruflichen Fahrt alkoholbedingt entstandenen Schaden am auch zur privaten Nutzung überlassenen Firmen-Pkw, ist der dem Arbeitnehmer aus dem Verzicht entstehende Vermögensvorteil jedoch nicht durch die Ein-Prozent-Regelung abgegolten. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden (Urteil vom 24.05.2007, Az.: VI R 73/05).

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