Beweisrecht

VonHagen Döhl

Beweisrecht

Insbesondere der Zeugenbeweis wird von Richtern überwiegend unzulänglich behandelt, weil es ihnen am Problembewusstsein für die Fehlerquellen mangelt (Bürkle, Richterliche Alltagstheorien im Bereich des Zivilrechtes, 1984, Seite 168 f., 164 f.) – Bender/Schuhmacher (Erfolgsbarieren vor Gericht, 1980, Seite 137) haben bei der Auswertung von etwa 1 400 Zeugenvernehmungen festgestellt, dass lediglich etwa 65 Zeugen nicht geglaubt worden ist. Bejahte Glaubwürdigkeit wurde nicht einmal begründet. Aussagepsychologisch ist dieses Vertrauen in die Aussagewahrheit schlechthin unhaltbar (Schneider, NJW Nr. 51/2001, S. 3756 f.).

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