Betriebsbedingte Kündigungen: Ältere Mitarbeiter sind wegen ihrer Rentennähe nicht weniger schutzbedürftig als jüngere Kollegen

VonHagen Döhl

Betriebsbedingte Kündigungen: Ältere Mitarbeiter sind wegen ihrer Rentennähe nicht weniger schutzbedürftig als jüngere Kollegen

Arbeitgeber dürfen bei der im Rahmen von betriebsbedingten Kündigungen gebotenen Sozialauswahl nicht zu Lasten älterer Mitarbeiter berücksichtigen, dass diese wegen ihrer Rentennähe die Übergangszeit mit Arbeitslosengeld überbrücken können. Ein solches Auswahlkriterium sieht das Kündigungsschutzgesetz nicht vor. Danach führt ein höheres Lebensalter vielmehr zu einer höheren sozialen Schutzbedürftigkeit, weil es für ältere Arbeitnehmer regelmäßiger schwerer ist, einen neuen Arbeitsplatz zu finden, als für jüngere Arbeitnehmer.
[LAG Düsseldorf PM vom 1.9.2005]

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