Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl

VonHagen Döhl

Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl

Die Sozialauswahl hat auch dann grundsätzlich betriebsbezogen zu erfolgen, wenn sich der Arbeitgeber ein betriebsübergreifendes Versetzungsrecht vorbehalten hat.
(BAG – 02.06.2005 2 AZR 158/04)

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