Betriebliche Altersvorsorge mit Kapitalleistung und Versorgungsausgleich

VonHagen Döhl

Betriebliche Altersvorsorge mit Kapitalleistung und Versorgungsausgleich

Eine als betriebliche Altersversorgung begründete Anwartschaft, die auf eine Kapitalleistung gerichtet ist, unterliegt nicht dem Versorgungsausgleich (BGH, Beschluss v. 08.06.2005 – XII ZB 177/03)

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