Eine Nachbesserungsaufforderung kann nachträglich dadurch entbehrlich werden, wenn das ausführende Unterbehmen die Verantwortlichkeit für die Mängel beharrlich von sich weist – auch durch prozessualen Vortrag.
(OLG Hamm – 28.06.2005 21 U 4/04)
Eine Nachbesserungsaufforderung kann nachträglich dadurch entbehrlich werden, wenn das ausführende Unterbehmen die Verantwortlichkeit für die Mängel beharrlich von sich weist – auch durch prozessualen Vortrag.
(OLG Hamm – 28.06.2005 21 U 4/04)
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