BAG: Kein Übergang des Kündigungsschutzes bei Nichterreichen der Mindest-Beschäftigungszahl im Betrieb des Erwerbers

VonHagen Döhl

BAG: Kein Übergang des Kündigungsschutzes bei Nichterreichen der Mindest-Beschäftigungszahl im Betrieb des Erwerbers

Nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB tritt der Betriebserwerber in die Rechte und Pflichten aus dem im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehenden Arbeitsverhältnisses ein. Der im Arbeitsverhältnis mit dem Betriebsveräußerer erwachsene Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz geht allerdings nicht mit dem Arbeitsverhältnis auf den Betriebserwerber über, wenn in dessen Betrieb die Voraussetzungen des § 23 Abs. 1 KSchG nicht vorliegen. Das Erreichen des Schwellenwerts des § 23 Abs. 1 KSchG und der dadurch entstehende Kündigungsschutz sei kein Recht des übergehenden Arbeitsverhältnisses, stellte das Bundesarbeitsgericht klar. § 323 Abs. 1 UmwG sei nicht analog anzuwenden (Urteil vom 15.01.2007, Az.: 8 AZR 397/06).

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