Autor-Archiv Hagen Döhl

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BAG: Nach betriebsbedingter Beendigungskündigung kein Angebot zur Weiterbeschäftigung im Ausland erforderlich

Die aus § 1 Abs. 2 KSchG folgende Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer zur Vermeidung einer Beendigungskündigung – gegebenenfalls im Wege der Änderungskündigung – eine Weiterbeschäftigung zu geänderten, möglicherweise auch zu erheblich verschlechterten Arbeitsbedingungen anzubieten, bezieht sich grundsätzlich nicht auf freie Arbeitsplätze in einem im Ausland gelegenen Betrieb des Arbeitgebers. Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 29.08.2013 entschieden (Az.: 2 AZR 809/12).

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Fahrradunfall ohne Helm – Fahrradfahrer mitschuldig

Kollidiert ein Radfahrer im öffentlichen Straßenverkehr mit einem anderen – sich verkehrswidrig verhaltenden – Verkehrsteilnehmer und erleidet er infolge des unfallbedingten Sturzes Kopfverletzungen, die ein Fahrradhelm verhindert oder gemindert hätte, muss er sich grundsätzlich ein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms anrechnen lassen. Das hat das OLG Schleswig-Holstein entschieden und im konkreten Fall den Mitverschuldensanteil mit 20 Prozent beziffert. Das Urteil – das erste zu diesem Thema – ist umstritten, weil sich das OLG damit praktisch zum „Ersatzgesetzgeber“ aufschwingt und das Tragen eines Helmes quasi zur Pflicht macht (OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 5.6.2013, Az. 7 U 11/12)

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Einheitliches Vertragswerk: Einspruch gegen Grunderwerbsteuerbescheide aufrechterhalten

Wer ein unbebautes Grundstück erwirbt und im Notarvertrag die schlüsselfertige Errichtung einer Wohnung oder eines Hauses vereinbart, muss auch auf das Gebäude Grunderwerbsteuer zahlen (einheitliches Vertragswerk). Wer dagegen Einspruch eingelegt hatte, dürfte in Kürze vom Finanzamt aufgefordert werden, den Einspruch zurückzunehmen. Das BVerfG hat nämlich eine entsprechende Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, Beschluss vom 20.5.2013, Az. 1 BvR 2766/12).  Nehmen Sie den Einspruch nicht zurück, sondern ändern Sie die Begründung! Berufen Sie sich auf einen neuen Musterprozess vor dem BFH (Az. II R 54/12)!

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„Häusliche Alarmbereitschaft“ für Einsatzleiter vom Dienst der Feuerwehr ist Arbeitszeit

Der VGH Mannheim hat entschieden, dass der Einsatzleiter vom Dienst einer Feuerwehr einen zur Arbeitszeit zählenden Bereitschaftsdienst verrichtet, wenn er außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit ein dienstliches Einsatzfahrzeug mitführen, über einen Funkalarmempfänger ständig erreichbar sein und währenddessen regelmäßig mit einer Alarmierung rechnen muss.

(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 4. Senat   4 S 94/12)

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Elektronischer Rechtsverkehr wird Pflicht

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Besondere gegenseitige Rücksichtnahmepflicht in der Tiefgarage

Besondere gegenseitige Rücksichtnahmepflicht in der Tiefgarage

Das AG München hat entschieden, dass in einer Tiefgarage Fahrer, die sich auf der Durchfahrtsspur befinden, Vorfahrt genießen, da auch Benutzer von Tiefgaragen darauf vertrauen, dass die Verkehrsregeln der StVO beachtet werden, sodass sich ein Tiefgaragenbenutzer bei bekannten gefährlichen Situationen gegebenenfalls von einer anderen Person einweisen lassen muss, wenn sein eigenes Sichtfeld eingeschränkt ist.
(AG München 29.07.20132   343 C 26971/12)

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Keine neuen Nummernschilder bei Umzug

Der Bundesrat hat am 05.07.2013 einer Verordnung der Bundesregierung mit Auflagen zugestimmt, die regelt, dass Autofahrer künftig ihre Nummernschilder bei Umzügen bundesweit mitnehmen dürfen.

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Kündigung wegen starken Rauchens in Mietwohnung rechtmäßig

Das AG Düsseldorf hat die fristlose Kündigung einer Mietwohnung wegen starken Tabakkonsums des Mieters als gerechtfertigt eingestuft.

AG Düsseldorf  31.07.2013   24 C 1355/13)

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Dienstwagenbesteuerung: Anwendung der 1%-Regelung auch bei fehlender privater Nutzung

Der BFH hat seine bisherige Rechtsprechung korrigiert und zur Anwendung der 1%-Regelung entschieden, dass die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung eines Fahrzeugs vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung auch dann zu einem steuerpflichtigen Vorteil führt, wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug tatsächlich nicht privat nutzt.
(BFH 6. Senat  10.7.2013  VI R 31/10)

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Quotenklausel ist unwirksam Mieter müssen nicht renovieren

Allzu strenge Renovierungsbedingungen in Mietverträgen können Vermietern später auf die Füße fallen: Jetzt kippt der BGH eine Klausel zu den anteiligen Renovierungskosten. Will allein der Vermieter bestimmen, wer den für die Berechnung nötigen Kostenvoranschlag erstellt, müssen Mieter überhaupt nichts bezahlen.

Hunderttausende Mieter müssen beim Auszug ihre Wohnung nicht renovieren oder anteilige Kosten dafür übernehmen, weil der Bundesgerichtshof (BGH) eine weitere Vertragsklausel zu Schönheitsreparaturen gekippt hat. Demnach sind sogenannte Quotenklauseln ungültig, die den "Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts" zur Berechnungsgrundlage von Renovierungsarbeiten machen (Az: VIII ZR 285/129).

Mittlerweile sind in nahezu allen Mietverträgen Schönheitsreparaturklauseln enthalten. Üblicherweise wird ein sogenannter Fristenplan vereinbart, wonach etwa nach fünf oder sieben Jahren die Räume der Wohnung zu renovieren sind. Falls ein Mieter früher auszieht und der Vermieter keine Endrenovierung verlangen kann, soll die sogenannte Quotenklausel dafür sorgen, dass der Mieter wenigstens einen prozentualen Anteil der Renovierungskosten für seine Mietzeit zahlt. Das allein ist noch kein Problem, solange der Vertrag nachvollziehbar ist und keine starren Fristen vorschreibt.

Unwirksam ist die Quotenklausel laut BGH jedoch, wenn sie Vorgaben zur Berechnung der anteiligen Renovierungskosten enthält. Kann der Vermieter auswählen, wer den Kostenvoranschlag erstellt, ist der Mieter unangemessen benachteiligt. Die Klausel könne dahingehend verstanden werden, dass der Kostenvoranschlag für die Bemessung des Abgeltungsbetrages bindend sei.  Auch könne sie dem Mieter die Möglichkeit nehmen, Einwände gegen die Angemessenheit des Kostenvoranschlages zu erheben oder selbst einen günstigeren Kostenvoranschlages einzuholen.

Wer eine unwirksame Quotenklausel im Mietvertrag stehen hat, ist beim Auszug fein raus – zumindest wenn die im Vertrag genannten Renovierungsfristen noch nicht abgelaufen sind  muss der Mieter dann weder renovieren, noch anteilige Renovierungskosten zahlen.