Ein Arbeitnehmer verstößt ganz erheblich gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten, wenn er ein ausdrückliches und fortlaufend wiederholtes Verbot des Arbeitgebers missachtet, das Internet privat zu nutzen und innerhalb von mehr als 2 Monaten fast täglich insgesamt in erheblichem Umfang privat im Internet surft.
(BAG, Urteil v. 27.4.2006 – 2 AZR 386/05)
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