Außerordentliche Kündigung wegen privater Internetnutzung

VonHagen Döhl

Außerordentliche Kündigung wegen privater Internetnutzung

Ein Arbeitnehmer verstößt ganz erheblich gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten, wenn er ein ausdrückliches und fortlaufend wiederholtes Verbot des Arbeitgebers missachtet, das Internet privat zu nutzen und innerhalb von mehr als 2 Monaten fast täglich insgesamt in erheblichem Umfang privat im Internet surft.

(BAG, Urteil v. 27.4.2006 – 2 AZR 386/05)

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