Ausschlussfristen, AGB-Kontrolle

VonHagen Döhl

Ausschlussfristen, AGB-Kontrolle

Eine Klausel, die für den Beginn der Ausschlussfrist nicht die Fälligkeit der Ansprüche berücksichtigt, sondern allein auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses abstellt, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen und ist deshalb gem. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.
(BAG – 01.03.2006 5 AZR 511/05)

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