Aufbringung eines Kunstharzputzes anstatt eines mineralischen Kratzputzes

VonHagen Döhl

Aufbringung eines Kunstharzputzes anstatt eines mineralischen Kratzputzes

Die Aufbringung eines Kunstharzputzes anstatt des in der Baubeschreibung vorgesehenen mineralischen Kratzputzes stellt einen Mangel dar.
(OLG Hamm – 10.02.2005 21 U 94/04)

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