Auch Bungalows und Gartenlauben können als Ehewohnung angesehen werden.

VonHagen Döhl

Auch Bungalows und Gartenlauben können als Ehewohnung angesehen werden.

Die Tatsache, dass die in einem Kleingartengelände errichtete Laube in den Sommermonaten auch für Übernachtungen genutzt wurde, macht diese aber noch nicht zur Wohnung.
(OLG Naumburg – 07.09.2004 3 WF 137/04)

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