Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld gem. § 14 I Mutterschutzgesetz

VonHagen Döhl

Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld gem. § 14 I Mutterschutzgesetz

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 18.11.2003 entschieden, dass der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld gem. § 14 I Mutterschutzgesetz verfassungswidrig ist.
Zwar ist die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld an der Berufsfreiheit des Art. 12 I GG zu messen (dieser Aspekt stellt eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 1974 dar). Auch begründet Art. 6 IV GG keine verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, Kosten des Mutterschutzes allein zu tragen. § 14 I Abs. 1 Mutterschutzgesetz verstößt aber gegen Art. 12 I GG. Der Gesetzgeber hat bis zum 31.12.2005 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen.
Dies begründet das Bundesverfassungsgericht damit, dass die Regelung eine unangemessene Beschränkung der Berufsfreiheit darstellt, weil sie das im Zuge systematischer Verfassungsinterpretation zu berücksichtigende Gleichbehandlungsgebot aus Art. 3 Abs. 2 GG verletzt.
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 18.11.2003 – 1 BvR 302/96 – NJW 2004, 146)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort