Anspruch auf Kostenerstattung für selbst beschafften Kindergartenplatz

VonHagen Döhl

Anspruch auf Kostenerstattung für selbst beschafften Kindergartenplatz

Das VG Dresden hat entschieden, dass ein Landratsamt die Kosten für einen selbst beschafften Kindergartenplatz erstatten muss, wenn einem dreijährigen Kind kein Platz in einer öffentlichen Einrichtung zur Verfügung gestellt werden kann.

(VG Dresden 14.04.2016    K 1542/12)

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