1. Herstellung, Lieferung und Montage einer industriellen Produktionsanlage – hier: Pelletieranlage in einer Futtermühle – können Bauwerksleistung mit der Folge einer fünfjährigen Gewährleistung sein.
2. Auch Herstellung, Programmierung und Einbau einer Steuerungsanlage für die Produktionsanlage können Bauwerksleistung mit der Folge der fünfjährigen Gewährleistung sein.
(BGH, Urteil v. 20.5.2003 – X ZR 57/02)
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