Haftet der Wertgutachter gegenüber dem Ersteigerer?

VonHagen Döhl

Haftet der Wertgutachter gegenüber dem Ersteigerer?

1. Zwischen dem Vollstreckungsgericht und dem mit der Erstellung des Wertgutachtens beauftragten Sachverständigen besteht lediglich eine öffentlich-rechtliche Beziehung; diese entfaltet keine Schutzwirkung zu Gunsten der am Verfahren Beteiligten.
2. Der Wertgutachter haftet dem Ersteigerer nur bei leichtfertiger und gewissenloser Erstellung eines unzutreffenden Gutachtens.
(BGH, Urteil v. 20.5.2003 – VI ZR 312/02)

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