Das Amtsgericht Heilbronn hat am 15.04.2005 in einem bundesweit wohl bislang einmaligen Urteil eine Gaspreiserhöhung für ungültig erklärt. Das Gericht gab damit der Klage eines Heilbronner Bürgers gegen die Heilbronner Versorgungs GmbH wegen einer Preisanhebung vom 01.10.2004 statt. Zur Begründung führte es an, das Heilbronner Gasunternehmen sei nicht einmal ansatzweise bereit gewesen, seine Kosten- und Gewinnkalkulation offen zu legen. Der Energieversorger kündigte Berufung an.
Das Heilbronner Unternehmen hatte seine Gaspreise im Schnitt um zehn Prozent angehoben. Die Erhöhung wurde mit der Koppelung des Gaspreises an den Ölpreis begründet. Schon Anfang Februar 2005 hatte das AG Heilbronn entschieden, dass die Versorgungs GmbH ihre Preiskalkulation offen legen müsse. Das Gaswerk sollte «nachvollziehbar darlegen», aus welchen Einzelfaktoren wie Personalkosten und Quersubventionierung defizitärer Bereiche sich der Gaspreis zusammensetze. Das Gericht ging dabei auch von einem «gewissen unternehmerischen Spielraum bei der Preiskalkulation» aus.
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