Änderung des Basiszinssatzes gem. § 247 BGB

VonHagen Döhl

Änderung des Basiszinssatzes gem. § 247 BGB

Die Europäsche Zentralbank (EZB) hat den für die Bestimmung der gesetzlichen Verzugszinsen maßgeblichen Leitzins zum 1.1.2004 auf 1,14 % herabgesetzt (vorher 1,22 %). Damit betragen die Verzugszinsen ab 1.1.2004 – 6,14 % und für Rechtsgeschäfte bei denen der Schuldner kein Verbraucher ist – 9,14 %.

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