Das VG Koblenz hat entschieden, dass die Bußgeldbehörde das Verfahren nicht vorschnell einstellen und dem Fahrzeughalter die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegen darf, wenn er mitteilt, dass nicht er, sondern einer seiner beiden Zwillingssöhne einen Geschwindigkeitsverstoß mit seinem Fahrzeug begangen habe und er im Übrigen von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht.
VG Koblenz 4. Kammer | 4 K 773/19.KO
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