Radfahrer: Vormogeln auf eigene Gefahr

VonHagen Döhl

Radfahrer: Vormogeln auf eigene Gefahr

Radfahrer, die sich an einer roten Ampel an den wartenden Autos vorbeimogeln, tun dies auf eigene Gefahr. Im konkreten Fall war ein Rennradfahrer von einem Betonmischer erfasst und schwer verletzt worden. Er hatte sich an dem Lastwagen vorbeigeschoben und vor dessem rechten Vorderrad an der Ampel gewartet. Der Lastwagenfahrer habe mit einem solchen Verhalten das Radlers nicht rechnen müssen.
(OLG Hamm – Az.: 13 U 18/00 Quelle: dpa vom 2.2.2001 )

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