Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Eltern eines dreieinhalbjährigen Kindes keine Aufsichtspflichtverletzung begehen, wenn ihr Kind alleine schlafen gelegt wird, dann aber unbeobachtet aufsteht und im Badezimmer einen Wasserschaden verursacht.
(OLG Düsseldorf 4. Zivilsenat 24.07.2018 I-4 U 15/18)
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