An- und Heimfahrt ist Arbeitszeit

VonHagen Döhl

An- und Heimfahrt ist Arbeitszeit

Der EuGH hat entschieden, dass die Fahrten, die Arbeitnehmer ohne festen oder gewöhnlichen Arbeitsort zwischen ihrem Wohnort und dem Standort des ersten und des letzten Kunden des Tages zurücklegen, Arbeitszeit darstellen.
( EuGH 10.09.2015  C-266/14)

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