Die Vollkaskoversicherung des Geschädigten ist nicht dazu da, den Schädiger zu entlasten. Diese muss der Geschädigte folglich auch nicht zur Vorfinanzierung der Reparaturkosten einsetzen (OLG Dresden, 04.05.2012 – 1 U 1797/11)
Die Vollkaskoversicherung des Geschädigten ist nicht dazu da, den Schädiger zu entlasten. Diese muss der Geschädigte folglich auch nicht zur Vorfinanzierung der Reparaturkosten einsetzen (OLG Dresden, 04.05.2012 – 1 U 1797/11)
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