Prüfungsfrist für Haftpflichtversicherer

VonHagen Döhl

Prüfungsfrist für Haftpflichtversicherer

Dem gegnerischen Haftpflichtversicherer ist für die Prüfung der Ansprüche des Geschädigten eine angemessene Frist zuzubilligen, die mit Erhalt eines spezifizierten Anspruchschreibens beginnt und je nach Fallgestaltung vier – sechs Wochen beträgt, wobei die Frist bei Beteiligung eines Mietwagenfahrzeugs auf Seiten der Versicherung mindestens fünf Wochen beträgt.
(OLG Köln, 31.01.2012 – 24 W 69/11)

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