Zurückweisung einer Kündigung mangels Vorlage einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht

VonHagen Döhl

Zurückweisung einer Kündigung mangels Vorlage einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht

Die Zurückweisung einer Kündigung mangels Vorlage einer Vollmacht ist nach § 174 Satz 2 BGB ausgeschlossen, wenn der Kündigende in eine Stellung berufen ist, die üblicherweise mit dem Kündigungsrecht verbunden ist.
Dies steht der Mitteilung von der Bevollmächtigung gleich.
(BAG 09.09.2010 – 2 AZR 582/09)

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