Mit Urteil vom 27.06.2007 hat das Landgericht Düsseldorf entschieden, dass der Betreiber eines Internet-Forums nicht dazu verpflichtet ist, allgemeine Forschungen darüber anzustellen, ob rechtswidrige Äußerungen in seinem Forum enthalten sind. Löscht er entsprechende Äußerungen unmittelbar nach Kenntnis, so genügt er seiner Prüfungspflicht. Weitergehende Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz bestehen dann nicht (Az.: 12 O 343/06).
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