OLG Dresden verneint Haftung des Admin-C für wettbewerbswidrigen Inhalt einer Domain

VonHagen Döhl

OLG Dresden verneint Haftung des Admin-C für wettbewerbswidrigen Inhalt einer Domain

Der so genannte Admin-C, der administrative Ansprechpartner einer Domain, haftet nicht für den wettbewerbswidrigen Inhalt einer Domain. Diese Auffassung habe das Oberlandesgericht Dresden in einer mündlichen Verhandlung vom 03.07.2007 zu dem unter dem Aktenzeichen 14 U 521/07 laufenden einstweiligen Verfügungsverfahren geäußert.
Dem Admin-C seien keine Prüfungspflichten im Hinblick auf den Inhalt der Webseite zumutbar, habe das OLG argumentiert. Insbesondere sei nicht erkennbar, welche rechtlichen Möglichkeiten der Admin-C habe, um im Vorfeld auf den Webinhalt einzuwirken. Die Richter haben laut Anwalt des Beklagten angekündigt, entsprechend zu urteilen. Darauf habe die Verfügungsklägerin die Berufung zurückgenommen. Damit könne in dem einstweiligen Verfügungsverfahren die Entscheidung des OLG nicht mehr mit Rechtsmitteln angegriffen werden. Eine Klage in der Hauptsache sei aber immer noch möglich.

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Hagen Döhl administrator

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