Das Bundeskabinett hat am 05.04.2006 die Reform des Unterhaltsrechts beschlossen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will mit diesem Entwurf Kindern bezüglich des Bezugs von Unterhalt bevorzugen. Ist nicht genügend Geld für alle Unterhaltsberechtigten vorhanden, sollen die Kinder Vorrang vor allen anderen haben. Erst dann sollen ehemalige Partner, die Kinder betreuen, Unterhalt empfangen können – unabhängig davon, ob das Paar verheiratet war oder nicht.
Die Bundesregierung will die nacheheliche Eigenverantwortung stärken. Den Gerichten will man mit dem Entwurf mehr Möglichkeiten einräumen, Unterhaltsansprüche für geschiedene Ehegatten zu befristen und zu begrenzen. Damit will das Bundeskabinett auf die veränderte Lebenswirklichkeit von Paarbeziehungen reagieren. Unter den gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen sei es für Geschiedene oftmals schwierig, eine weitere Familie finanzieren zu können. Scheidungen aber kämen immer häufiger vor.
Die Regierungsparteien hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, das Unterhaltsrecht zu reformieren. Der bereits im Mai 2005 vorgestellte Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums wurde nun unter Beteiligung der Länder und Verbände überarbeitet. Im Mittelpunkt stand dabei zuletzt die unterhaltsrechtliche Berücksichtigung des Kindergeldes. Auf der Grundlage einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs will der Entwurf die Verrechung des Kindergelds entscheidend vereinfachen und verbesseren. Die Berechnung des Kindesunterhalts soll dadurch deutlicher transparenter und leichter verständlich werden.
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