Fahrschulfahrzeug mit alkoholisiertem Fahrlehrer

VonHagen Döhl

Fahrschulfahrzeug mit alkoholisiertem Fahrlehrer

Ein alkoholisierter Fahrlehrer, der sich während einer Fahrschulfahrt auf eine Bestimmung des Fahrtweges und eine mündliche Korrektur der Fahrweise beschränkt, führt das Fahrzeug nicht im Sinne des § 316 Abs. 1 SGB. Er begeht auch keine Ordnungswidrigkeit gem. § 24a Abs. 1 StVG.
(OLG Dresden, Beschluss vom 19.12.2005 – 3 Ss 588/05)

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