Fährt ein Kraftfahrer innerorts 97 km/h statt der vorgeschriebenen 50 km/h, so ist regelmäßig von Vorsatz auszugehen.
(Kammergerichtbeschluss vom 21.4.2004 3ws(B)83/04)
Fährt ein Kraftfahrer innerorts 97 km/h statt der vorgeschriebenen 50 km/h, so ist regelmäßig von Vorsatz auszugehen.
(Kammergerichtbeschluss vom 21.4.2004 3ws(B)83/04)
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