Die mangelnde Verwertbarkeit heimlicher Vaterschaftstests als Beweismittel soll jetzt vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden. Ein nur eingeschränkt zeugungsfähiger Mann, der beim Bundesgerichtshof vergeblich mit Hilfe eines heimlichen Gen-Gutachtens seine behördlich festgestellte Vaterschaft für ein zehnjähriges Mädchen angefochten hatte, legte jetzt Verfassungsbeschwerde beim höchsten deutschen Gericht ein.
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