Zugang einer Kündigung

VonHagen Döhl

Zugang einer Kündigung

Nach heutiger Verkehrssitte gilt, dass der Ehegatte einer Partei als Bote des Adressaten zur Entgegennahme und Weiterreichung des Schreibens als eingesetzt angesehen werden kann. Dies gilt unabhängig davon, ob der Ehegatte außerhalb oder innerhalb der Wohnung angetroffen wird. Der Ehegatte hat damit die Funktion eines „externen Briefkastens“. Für den Zugangszeitpunkt ist nur noch die Zeit bis zur regelmäßigen Aushändigung hinzuzurechnen.
LAG Köln 07.09.2009 – 2 Sa 210/09

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort