er BFH hat entschieden, dass die Zahlung eines Ehegatten auf ein „Oder-Konto“ der Eheleute zu einer der Schenkungsteuer unterliegenden Zuwendung an den anderen Ehegatten führen kann; das Finanzamt muss jedoch nachweisen, dass der nicht einzahlende Ehegatte tatsächlich und rechtlich frei zur Hälfte über das eingezahlte Guthaben verfügen kann.
(BFH II R 33/10)
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