Kommt es nach Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung während des Laufs der Kündigungsfrist zu einem Betriebsübergang oder wird ein solcher zwar noch nicht vollzogen, aber bereits beschlossen, so hat der gekündigte Arbeitnehmer gegen den Betriebserwerber einen Wiedereinstellungsanspruch.
Allein der Übergang eines Bewachungsauftrags von einem Auftragnehmer auf einen anderen ohne den Übergang identitätsprägender Betriebsmittel bzw. die Übernahme eines wesentlichen Teils der Belegschaft stellt keinen Betriebsübergang dar.
(BAG 15.12.2011 – 8 AZR 197/11).
Über den Autor