Widerruflichkeit auch von Realkreditverträgen und Wirksamkeit eines mit dem Kredit finanzierten Grundstücksgeschäfts

VonHagen Döhl

Widerruflichkeit auch von Realkreditverträgen und Wirksamkeit eines mit dem Kredit finanzierten Grundstücksgeschäfts

Die richtlinienkonforme einschränkende Auslegung des § 5 Abs. 2 HWiG führt zwar zur Widerruflichkeit auch von Realkreditverträgen, deren Zustandekommen auf einer Haustürsituation i.S.v. § 1 HWiG beruht, grundsätzlich nicht jedoch dazu, daß der Widerruf des Kreditvertrags die Wirksamkeit eines mit dem Kredit finanzierten Grundstücksgeschäfts berührt (Bestätigung des Senatsurteils vom 9. April 2002, WM 2002, 1181).(BGH vom 10.9.2002 – XI ZR 151/99)

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